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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen VNU MIXING & MASTERING , Inh. Markus Krüger, Im Gartenland 7, 63743 Aschaffenburg (nachfolgend: “VNU MIXING & MASTERING”) gegenüber Unternehmern und Privatpersonen

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von VNU MIXING & MASTERING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die VNU MIXING & MASTERING mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Auftraggeber ist, wer den Auftrag für das Mixing, sowie Mastering und alle Dienstleistungen, schriftlich oder mündlich, veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt. Das heißt der Auftraggeber haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der VNU MIXING & MASTERING ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VNU MIXING & MASTERING auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungsumfang und Lieferzeit

(1) Dienstleistungen (Mixing / Mastering / Musik Produktion) werden erst nach vollständigem Erhalt der dafür benötigten Dateien final durchgeführt.

(2) VNU MIXING & MASTERING behält sich vor Mehraufwände in Rechnung zu stellen, sofern während oder nach der initialen Bearbeitung weitere Daten durch den Kunden bereitgestellt werden.

(3) Das Angebot Abmischen/Mixing & Mastern/Mastering beinhaltet, sofern nicht anders angegeben, die Individuelle Bearbeitung von Audiospuren, die durch den Kunden bereitgestellt werden müssen. Für die Qualität der durch den Kunden bereitgestellten Ausgangsdaten ist stets der Kunde verantwortlich. Wir empfehlen die Ausgangsdaten mithilfe professioneller Produzenten und Tonstudios herstellen zu lassen.

(4) Der Datenexport erfolgt als 16 Bit / 44.1 kHz WAV, soweit nicht anders vereinbart. Für die Überprüfung der durch VNU übermittelten Daten, ist stets der Kunde verantwortlich.


(5) Andere Formate, DDP Images und sonstige Varianten, wie Instrumentals, „a capella“ etc. sind nicht im Angebot enthalten, können jedoch separat angefragt und gegen Aufpreis beauftragt werden.

(6) Nach Bereitstellung der jeweils letzten durch VNU MIXING & MASTERING erstellten Version, hat der Kunde 10 Werktage Zeit, Änderungswünsche zu äußern. Waren die Änderungsgründe vorher noch nicht bekannt oder ersichtlich, und sofern diese nicht eine komplette Neubearbeitung des Projektes verursachen, fallen im genannten Zeitraum keine Kosten für Revisionen an. Sollte der Kunde außerhalb dieser Revisionsfrist Änderungen in Anspruch nehmen, werden diese kostenpflichtig.

(7) Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdbetriebe, Kopierwerke, etc. entstehen, übernimmt VNU MIXING & MASTERING keinerlei Haftung.


 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen & Angebote

(1) Der Vertragsschluss zwischen VNU MIXING & MASTERING und dem Kunden kann fernmündlich oder in Schrift- und Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von VNU MIXING & MASTERING nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von VNU MIXING & MASTERING eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

(3) Angebote von VNU MIXING & MASTERING sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Für Druckfehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Die Annahme der Bestellung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, durch Ausführung der Bestellung oder durch Absendung einer Auftragsbestätigung. VNU MIXING & MASTERING behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
 


§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von VNU MIXING & MASTERING angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von VNU MIXING & MASTERING erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von VNU MIXING & MASTERING ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von VNU MIXING & MASTERING ist anders lautend. Eine VNU MIXING & MASTERING erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern bei fernmündlichem bzw. Onlinevertragsabschlüssen mit VNU MIXING & MASTERING SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde VNU MIXING & MASTERING über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) VNU MIXING & MASTERING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an VNU MIXING & MASTERING zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch VNU MIXING & MASTERING erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers bei VNU MIXING & MASTERING. Ebenso bleibt jegliches durch den VNU MIXING & MASTERING oder deren Bevollmächtigten produziertes Bild- und Tonmaterial, bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von VNU MIXING & MASTERING.

(8) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die Waren im Eigentum des Anbieters.

(9) Für Unternehmer gilt ergänzend: VNU MIXING & MASTERING behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch VNU MIXING & MASTERING beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei VNU MIXING & MASTERING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei VNU MIXING & MASTERING vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält VNU MIXING & MASTERING  sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber VNU MIXING & MASTERING  in Verzug, ist VNU MIXING & MASTERING  berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. VNU MIXING & MASTERING wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

 

§ 7 Erfüllung

(1) VNU MIXING & MASTERING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. VNU MIXING & MASTERING ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass VNU MIXING & MASTERING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird VNU MIXING & MASTERING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist VNU MIXING & MASTERING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von VNU MIXING & MASTERING unberührt.

 

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) VNU MIXING & MASTERING und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen VNU MIXING & MASTERING und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von VNU MIXING & MASTERING (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von VNU MIXING & MASTERING zu wahren. VNU MIXING & MASTERING ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von VNU MIXING & MASTERING verletzen oder beeinträchtigen.

 

§ 9 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass VNU MIXING & MASTERING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Audiodateien, Tonaufnahmen) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt VNU MIXING & MASTERING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich alle aufkommenden Gebühren für die mechanische Vervielfältigung, öffentliche Aufführung etc im Verhältnis zu den jeweiligen Urhebern, Rechteinhabern und/oder Verwertungsgesellschaften (z.B: GEMA oder GVL) korrekt zu abzuführen. VNU MIXING & MASTERING ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob und inwieweit der Inhalt bestellter Dienstleistungen gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle hieraus entstehenden Nachteile oder Schäden und hält VNU MIXING & MASTERING insbesondere von Ansprüchen Dritter frei.
 

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von VNU MIXING & MASTERING erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von VNU MIXING & MASTERING für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die VNU MIXING & MASTERING nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an VNU MIXING & MASTERING über.

(4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Der Kunde räumt VNU MIXING & MASTERING nicht-exklusive Rechte ein, bereitgestellte Dateien zeitlich und örtlich unbeschränkt zu archivieren und auf Plattformen aller Art zu speichern.

 

§ 11 Haftung

(1) VNU MIXING & MASTERING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VNU MIXING & MASTERING nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet VNU MIXING & MASTERING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

§12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an VNU MIXING & MASTERING die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern VNU MIXING & MASTERING für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

 

§13 Widerruf & Rückgabe

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

(2) Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden. Dies gilt insbesondere für alle Mixing- und Mastering-Dienstleistungen, sowie für alle Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch VNU MIXING & MASTERING erstellt oder aus Archiven gestellt werden.

 

§ 14 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

§ 15 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung von digitalen Produkten und den finalen Dateien bei Dienstleistungen erfolgt per Download. Hierzu können Dienste wie Wetransfer oder Dropbox genutzt werden. Die Bereitstellung des entsprechenden Download-Links erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(2) Versand und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.

(3) Sobald die Ware einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben zu Lieferfristen sind prinzipiell unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Schadensersatzansprüche gegen VNU MIXING & MASTERING wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich.



§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von VNU MIXING & MASTERING maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von VNU MIXING & MASTERING (derzeit Aschaffenburg). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und VNU MIXING & MASTERING ist Aschaffenburg.

AGB Stand: 01.10.2021 © Vervielfältigung verboten

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